Grenzfeststellung
Die Grenzfeststellung dient zur Bildung, Vermessung oder Kennzeichnung von
Grundstücksgrenzen.
Den Grundstückseigentümern wird der örtliche Grenzverlauf angezeigt.
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Teilungsvermessungen
Als Teilung wird die grundbaurechtliche "Abtrennung" eines Flurstückes bezeichnet.
Häufige Gründe:
• beabsichtigte Verkäufe
• Bereinigung von Grenzverhältnissen
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Gebäudeeinmessungen
Die Gebäudeeinmessung kann sofort nach Rohbauerstellung erfolgen.
Die ermittelten Daten werden von uns an das Vermessungs- und Katasteramt übermittelt.
Merkblatt zur Gebäudeeinvermessung
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Flurstücksverschmelzungen
Die Flurstücksverschmelzung ist ein Vorgang bei dem mehrere Flürstücke zu einem zusammengeführt werden.
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